Impressum

Constanze Guardia-Sellke – Abogada und Rechtsanwältin

Rechtsform und Sitz

Alleingesellschaftergesellschaft mit Sitz in Benidorm, Spanien
Adresse (einschließlich E-Mail-Adressen)

Avda. Montecarlo 16, Gebäude Nina-Bajo
03503 Benidorm (Alicante) | Spanien
Handy +34 646 94 72 17
Telefon +34 965 89 89 36
E-Mail:
info@guardia-sellke.eu
www.guardia-sellke.eu

Berufliche Standards in Spanien
Berufliche Standards in Spanien
1. spanische Verfassung
Die im Abschnitt Berufliche Normen enthaltene Gesetzgebung dient nur zu Informationszwecken.
2. Organgesetz der Justiz
Die im Abschnitt Berufliche Normen enthaltene Gesetzgebung dient nur zu Informationszwecken.

3. Allgemeine Satzung der spanischen Rechtsanwälte
In den letzten Jahren gab es einige Rechtsreformen von großer Bedeutung, die sich in besonderer Weise auf die Regelung der kollegialen Berufe ausgewirkt haben, insbesondere auf das Gesetz 17/2009 vom 23. November über den freien Zugang zu Dienstleistungen und deren Ausübung, das Gesetz 25/2009 vom 22. Dezember zur Änderung verschiedener Gesetze zur Anpassung an das Gesetz über den freien Zugang zu Dienstleistungen und deren Ausübung; Gesetz 2/2007 vom 15. März über die Fachgesellschaften; Gesetz 34/20006 über den Zugang zu den Berufen des Rechtsanwalts und des Gerichtsprokuristen und die entsprechenden Durchführungsvorschriften, Königlicher Erlass 775/2011 vom 3. Juni; und Gesetz 18/2011 vom 5. Juli über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Rechtspflege.
Angesichts dieser Veränderungen in unserem Rechtssystem und um sich an sie anzupassen, werden das Allgemeine Statut und der Verhaltenskodex der spanischen Anwälte reformiert.
Während der Bearbeitung dieser Änderungen teilen wir Ihnen jedoch mit, dass die folgenden Artikel des oben genannten Allgemeinen Anwaltsstatuts mehr oder weniger stark von den oben genannten Gesetzesreformen betroffen sind. Für weitere Informationen klicken Sie auf den folgenden Link:

https://www.abogacia.es/wp-content/uploads/2012/06/Estatuto-General-de-la-Abogacia-Espanola-1.pdf
4. Verteidigung und Rechtsbeistand
Die im Abschnitt Berufliche Normen enthaltene Gesetzgebung dient nur zu Informationszwecken.
Königlicher Erlass 996/2003 zur Genehmigung der Vorschriften über die kostenlose Prozesskostenhilfe
Gesetz 1/1996 vom 10. Januar 1996 über die kostenlose Rechtshilfe
5. Anwaltsausbildung
Die im Abschnitt Berufliche Normen enthaltene Gesetzgebung dient nur zu Informationszwecken.
Weiterführende Links
Vorschriften Schulen für Rechtspraxis
Gesetz 34/2006 über den Zugang zu den Berufen des Rechtsanwalts und des Gerichtsvollziehers.
6. Deontologie
In den letzten Jahren gab es einige Rechtsreformen von großer Bedeutung, die sich in besonderer Weise auf die Regelung der kollegialen Berufe ausgewirkt haben, insbesondere auf das Gesetz 17/2009 vom 23. November über den freien Zugang zu Dienstleistungen und deren Ausübung, das Gesetz 25/2009 vom 22. Dezember, mit dem verschiedene Gesetze zur Anpassung an das Gesetz über den freien Zugang zu Dienstleistungen und deren Ausübung geändert wurden; Gesetz 2/2007 vom 15. März über die Fachgesellschaften; Gesetz 34/20006 über den Zugang zu den Berufen des Rechtsanwalts und des Gerichtsprokuristen und die entsprechenden Durchführungsvorschriften, Königlicher Erlass 775/2011 vom 3. Juni; und Gesetz 18/2011 vom 5. Juli über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Rechtspflege.
Angesichts dieser Veränderungen in unserem Rechtssystem und um sich an sie anzupassen, führt dieser Generalrat eine Reform sowohl des Allgemeinen Statuts als auch des Verhaltenskodex für spanische Anwälte durch.

8. Spezielles Arbeitsverhältnis mit Anwälten
Die im Abschnitt Berufliche Normen enthaltene Gesetzgebung dient nur zu Informationszwecken.
Weiterführende Links
R.D. 1331/2006 vom 17. November, die das besondere Arbeitsverhältnis von Rechtsanwälten regelt.
7. Berufsverbände und Generalrat
Die im Abschnitt Berufliche Normen enthaltene Gesetzgebung dient nur zu Informationszwecken.

8. Geschäftsordnung des Generalrates der spanischen Rechtsanwälte
REGELUNG DER INTERNEN REGELUNG DES ALLGEMEINEN RATES DER SPANISCHEN RECHTSANWÄLTE 2018
9. Regeln für Disziplinarverfahren
Weiterführende Links
Regeln für Disziplinarverfahren 2009
10. Grundrechte und -freiheiten
Die im Abschnitt Berufliche Normen enthaltene Gesetzgebung dient nur zu Informationszwecken.
Weiterführende Links
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Übereinkommen zur Ratifizierung von Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Abschaffung der Todesstrafe
Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte.
11. Gesetz über den elektronischen Zugang der Bürger zu öffentlichen Dienstleistungen
Weiterführende Links
Gesetz 11/2007 vom 22. Juni über den elektronischen Zugang der Bürger zu öffentlichen Dienstleistungen

12. Europäische Union
Die im Abschnitt Berufliche Normen enthaltene Gesetzgebung dient nur zu Informationszwecken.
Die Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die nach Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung erworben wurden, wird durch die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen aufgehoben. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht ist der 20. Oktober 2007.

Steueridentifikationsnummer in Spanien
38560249 J
Berufshaftpflichtversicherung
Versichert über die Anwaltskammer Alicante, Spanien
Gravina Straße 36
Alicante
Telefon: 965 145 180 180
Anzahl der Mitglieder: 6250

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Konstante Guardia-Sellke

Letzte Aktualisierung: 7.04.2019