Bufete Guardia ist eine spanische Rechtsanwaltskanzlei
Wir sind einerseits auf die Betreuung und Beratung der Mandanten ausgerichtet, die sich in dem deutsch-spanischen Wirtschaftsverkehr bewegen. Einen Schwerpunkt bildet hier die Beratung deutscher Firmen, die sich im spanischen Markt etablieren wollen oder bereits etabliert haben. Wir betreiben für sie als deutsche Firma oder Privatperson den Forderungseinzug in Spanien inklusive des europäischen Mahnverfahrens und der Zwangsvollstreckung ausländischer Titel in Spanien. Zudem sind wir darauf ausgerichtet, deutsche und spanische Mandanten im Bereich Zivilrecht und Wirtschaftsrecht zu vertreten.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung in insolvenzrechtlichen Fragestellungen.
Hier beraten und betreuen wir sowohl Gläubiger, deren Forderungen in einem deutschen Insolvenz- oder spanischen Konkursverfahren Berücksichtigung finden, als auch Schuldner, die in Deutschland oder Spanien ein Insolvenzverfahren/Konkursverfahren durchführen wollen, dessen Ausgang auch von spanischen/deutschen Gerichten anzuerkennen ist, sog. EU-Insolvenzverfahren.
Wir beraten auch in Restrukturierungen und erstellen Sanierungskonzepte
Zudem bildet ein Schwerpunkt die unterstützende Dienstleistung für deutsche Insolvenzverwalter, die für die Abwicklung eines Insolvenzverfahren, das Bezug nach Spanien hat ( bestehen einer spanischen Tochtergesellschaft, einer Niederlassung in Spanien oder Vermögenswerten, die zur Insolvenzmasse gehören), einen Rechtsanwalt vor Ort benötigen, der den Insolvenzverwalter bei der Abwicklungstätigkeit für Rechtsfragen und Rechtsgestaltungen in Spanien unterstützt.
Ebenfalls beraten wir deutsche Mandaten mit Wirtschaftsbezug nach Spanien im Bereich des spanischen Konkursrechts.
Hierbei verhandeln wir mit den spanischen insolventen Schuldnern und den spanischen Konkursverwaltern je nach Fallgestaltung Fortführungsvereinbarungen sowie die Behandlung von Sicherungsrechten im spanischen Konkurs.
Andererseits beraten wir auch deutsche Residenten oder Nichtresidenten in Spanien im Zivilrecht, Immobilienrecht sowie deutschem und spanischem Erbrecht unter Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung, die auf Erbfälle Anwendung findet, die ab dem 17. August 2015 eingetreten sind.