Ihre Kanzlei für deutsch-spanisches Recht
Rechtsberatung & Rechtsvertretung sowohl in Deutschland als auch in Spanien
Rechtsberatung & Rechtsvertretung sowohl in Deutschland als auch in Spanien
Ihre Rechtsanwaltskanzlei für Ihr Anliegen im Zivilrecht mit Bezug nach Deutschland und Spanien
Ob geschäftliche oder private Anliegen – unsere Kanzlei ist spezialisiert auf deutsch-spanische Rechtsfragen. Wir begleiten Sie sicher durch alle juristischen Herausforderungen in beiden Ländern.
Spezialisiert auf Wirtschaftsrecht, Erbrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht & Insolvenzrecht.
Beratung für deutsche Residenten und Nichtresidenten in Spanien, insbesondere im Bereich des Immobilienrechts. Kauf und Verkauf von Immobilien, von der Reservierung des Kaufobjekts mit dem Contrato de Arras (Vorvertrag) bis zum notariellen Kaufvertrag.
Unterstützung in Deutschland und in Spanien bei grenzüberschreitenden Fragen des Erbrechts, wie der Abwicklung von Erbschaften mit deutsch-spanischem Bezug, Pflichtteilsrecht, Testamentsgestaltung und Unternehmensnachfolge auch unter Berücksichtigung und Anwendung der EU-Erbrechtsverordnung. Wir kümmern uns um das Nachlasszeugnis, den Erbschein und die Erbschaftsannahme nach spanischem Recht.
Beratung für Unternehmen im deutsch-spanischen Wirtschaftsverkehr, u.a. zu Vertragsrecht, Forderungseinzug, Gesellschaftsrecht, AGB und Internetvertrieb.
Beratung in insolvenzrechtlichen Fragestellungen, einschließlich der Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenz.
Unterstützung deutscher Insolvenzverwalter in Spanien, etwa beim Forderungseinzug und der Verwertung von Vermögenswerten mit Belegenheit in Spanien.
Beratung im deutsch-spanischen Arbeitsrecht, von Arbeitsverträgen über Entsendung von Arbeitnehmern, Gestaltung von Home-Office Verträgen unter Berücksichtigung des deutschen und spanischen Arbeits- und Sozialrechts bis hin zu kollektivem Arbeitsrecht.
Mit langjähriger Erfahrung in der deutsch-spanischen Rechtsberatung und tiefem Verständnis beider Rechtssysteme sind wir auf komplexe grenzüberschreitende Fälle spezialisiert.
Wir bieten eine deutsch-spanische Beratung an, um Ihnen in beiden Rechtssystemen präzise zu helfen.
Unsere Mandanten schätzen unsere verlässliche Arbeitsweise. Sie können sich auf uns, sowohl in Deutschland als auch in Spanien, verlassen und uns in beiden Ländern kontaktieren.
Wir finden für jedes Anliegen eine individuelle Herangehensweise, um den Fall effizient zu bearbeiten und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Die meist gestellten Fragen im Überblick.
Alle Kontaktmöglichkeiten sowie die Terminbuchung finden Sie auf unserer KONTAKT Seite.
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf deutsch-spanische Rechtsfragen in den Bereichen Zivilrecht, Erbrecht, Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht.
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Wir beraten sowohl deutsche Residenten und Nichtresidenten in Spanien als auch Unternehmen und Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Anliegen.
Dies hängt vom Fall ab. In der Regel benötigen wir relevante Verträge, Schriftwechsel und gegebenenfalls rechtliche Dokumente.
Wir prüfen gerne für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Die Kosten hängen vom Umfang der Beratung ab. In der Erstberatung klären wir transparent über mögliche Gebühren auf.
Ja, wir übernehmen sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretungen.
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